Allgemeine Informationen - Schönheitsreparaturen in Wohnungen - Spende für Orgel in Wiesent

Allgemein und aktuelle Informationen

Allgemein und aktuelle Informationen

In dieser Rubrik "Informationen" erscheinen aktuelle und allgemeine Artikel rund um das Malerhandwerk.

13.03.09 - Steuerbonus verdoppelt - Sparen Sie bis zu 1200 Euro pro Jahr

Der bislang gültige Steuerbonus von 600 Euro wurde zum 1. Januar 2009 auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch wird es für Sie noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen von uns ausführen zu lassen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie hier beim Endverbraucherservice unseres Hauptverbandes. Selbstverständlich stehen wir als Meisterbetrieb auch gerne für Informationen zur Verfügung!

Quelle: Landesinnungsverband

Archiv:

21.10.06 - Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen – Eintragung von Freibeträgen

Arbeitnehmer können sich für die Kosten steuerlich begünstigter Handwerkerleistungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2006 eintragen lassen.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt eine steuerliche Absetzbarkeit für Handwerkerrechnungen in Höhe von 20 % der Arbeitskosten von max. 3000 Euro, also von bis zu 600 Euro/Jahr und Haushalt. Damit sich die Steuerermäßigung bereits bei der laufenden Besteuerung und nicht erst über die Veranlagung 2006 steuermindernd auswirkt, können sich Arbeitnehmer, die eine begünstigte Handwerkerleistung in Anspruch genommen haben, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2006 eintragen lassen.

Die Finanzämter räumen insofern einen Freibetrag in Höhe des 4-fachen der Steuerermäßigung ein. So erhält etwa ein Steuerzahler, der eine begünstigte Handwerkerleistung von 2000 Euro in Anspruch genommen hat, einen Freibetrag in Höhe von 1600 Euro (20 % von 2000 Euro = 400 Euro x 4 = 1600 Euro).

Antrag beim Finanzamt

Erforderlich ist ein Antrag beim Finanzamt auf Lohnsteuerermäßigung. Für den Veranlagungszeitraum 2006 kann dieser Antrag bis zum 30. November 2006 gestellt werden. Dem Antrag ist die Lohnsteuerkarte für 2006 beizufügen. Diese hat sich der Arbeitnehmer gegebenenfalls vom Lohnbüro seines Arbeitgebers aushändigen zu lassen.

Zu beachten ist, dass die Finanzämter strenge formale Anforderungen stellen. So wird verlangt, dass die Aufwendungen für Handwerkerleistungen durch Vorlage einer Rechnung und durch Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachgewiesen werden.

Quelle: Landesinnungsverband

23.05.05 - Spende für neue Kirchenorgel in Wiesent:

Unser Malerbetrieb Gisl spendete im Mai diesen Jahres 1000 € für die neue Orgel in der Kirche in Wiesent.

Herr Gisl mit dem Check der Spende für die neue Orgel der Kirche in Wiesent
nach oben